AGB´s E-Roller

E-Roller der Marke Segway fahren mit Marion´s Events & Trends

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung

Marion’s Events & Trends (www.marions-events.de) ist eine Eventagentur für Privatleute und Firmen.
Mit Ihrer Anmeldung zu einem Event erklären Sie sich mit den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Das Mindestalter für die Teilnahme an einer Tour mit unseren RhönRoller ist 15 Jahre.

I. Gegenstand der AGB

Marion’s Events & Trends bietet seinen Gästen die Teilnahme an verschiedenen öffentlichen-, privaten- und Firmen- Events, sowie Touren, Vermietung und Parcours von RhönRollern bzw. SpessartRollern (Marke Segway) an. Gegenstand der Leistung ist die Konzipierung, Bekanntgabe, Vermietung und Durchführung von Events mit Ihren RhönRollern bzw. SpessartRollern..

II. Geltung

Mit dem Ausfüllen der Formulare beim Buchen einer Veranstaltung siehe Punkt I, geben Sie widerruflich Ihr Einverständnis zur Speicherung Ihrer eingegebenen Daten seitens Marion’s events & erends. Persönliche Daten werden geheim gehalten. Die Leistungen und Angebote von Marion’s events & trends gegenüber Teilnehmern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Beauftragungen von Marion’s events & trends, auch wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erneut übermittelt werden sollten.

III. Beschreibung des Leistungsumfangs

Marion’s events & trends bietet seinen Gästen die Möglichkeit, sich zu Kennenlern-Veranstaltungen, Freizeit- und Reiseveranstaltungen anzumelden und an diesen teilzunehmen, sowie individuell für seine Gäste konzipierte und durchgeführte Veranstaltungen zu buchen. Bei den Veranstaltungen haben die Gäste die Möglichkeit, bei privaten sowie Firmenfeiern seinen persönlichen Gästen etwas Besonderes zu bieten. Die Richtigkeit der Angaben der teilnehmenden Personen ist nicht durch Marion’s events & trends gewährleistet.

IV. E-Roller: RhönRoller und SpessartRoller

Das Mieten von E-Rollern von Marion´s Events & Trends ohne Guide ist ausschließlich Volljährigen Personen mit gültigem Personalausweis oder Pass, sowie gültiger Fahrerlaubnis für Deutschland, nach Unterzeichnung des Haftungsausschlusses und bei Vermietung ohne Guide nur mit zusätlicher Unterzeichnung des Mietvertrages von Marion´s Events & Trends möglich. Jeder Mieter ist verpflichtet sorgsam mit den E-Rollern umzugehen und Erschütterungen des E-Rollers zu vermeiden. E-Roller werden nur mit Hinterlegung einer Kaution des Mieters in Höhe von 250,-€ pro E-Roller vermietet. Sollte der E-Roller mit Schäden an Marion´s Events & Trends oder Bevollmächtigte zurückgegeben werden, ist Marion´s Events & Trends oder Bevollmächtigte berechtigt die volle Kaution unwiderruflich einzubehalten um den Schaden auszugleichen. Bei Touren in Begleitung eines Guides braucht der Mieter keine Kaution zu Hinterlegen. Jedoch sind Schäden durch den Mieter auch hier bis zu 250,-€ höchstens zu begleichen.Marion´s Events & Trends und Bevollmächtigte behält sich zudem das Recht vor, ein Mietverhältnis jeder Zeit abzukürzen und zu beenden, sollte Marion´s Events & Trends oder Bevollmächtigte die Sicherheit des Mieters oder des E-Rollers in Gefahr sehen. Das Fahren mit den E-Rollern ist ausschließlich auf eigene Gefahr.

V. E-Roller: RhönRoller und SpessartRoller

Das Mieten von E-Rollern von Marion´s Events & Trends ohne Guide ist ausschließlich Volljährigen Personen mit gültigem Personalausweis oder Pass, sowie gültiger Fahrerlaubnis für Deutschland, nach Unterzeichnung des Haftungsausschlusses und bei Vermietung ohne Guide nur mit zusätlicher Unterzeichnung des Mietvertrages von Marion´s Events & Trends möglich. Jeder Mieter ist verpflichtet sorgsam mit den E-Rollern umzugehen und Erschütterungen des E-Rollers zu vermeiden. E-Roller werden nur mit Hinterlegung einer Kaution des Mieters in Höhe von 250,-€ pro E-Roller vermietet. Sollte der E-Roller mit Schäden an Marion´s Events & Trends oder Bevollmächtigte zurückgegeben werden, ist Marion´s Events & Trends oder Bevollmächtigte berechtigt die volle Kaution unwiderruflich einzubehalten um den Schaden auszugleichen. Bei Touren in Begleitung eines Guides braucht der Mieter keine Kaution zu Hinterlegen. Jedoch sind Schäden durch den Mieter auch hier bis zu 250,-€ höchstens zu begleichen.Marion´s Events & Trends und Bevollmächtigte behält sich zudem das Recht vor, ein Mietverhältnis jeder Zeit abzukürzen und zu beenden, sollte Marion´s Events & Trends oder Bevollmächtigte die Sicherheit des Mieters oder des E-Rollers in Gefahr sehen. Das Fahren mit den E-Rollern ist ausschließlich auf eigene Gefahr.

VI. Stornierung von Events, Rückerstattung von Gebühren

Sollte eine Veranstaltung aus einem wichtigen Grund auf Seiten Marion’s Events & Trends nicht stattfinden, so erhält der Kunde nach seiner Wahl sein Geld zurück oder meldet sich für eine andere Veranstaltung an. Sollte die Teilnahme eines angemeldeten Gastes bei öffentlichen von Marion’s Events & Trends veranstalteten Events nicht möglich sein, so ist es dem Teilnehmer überlassen, seine Teilnahmeberechtigung an eine andere Person weiter zu geben, oder die Teilnahme verfallen zu lassen. In jedem Fall ist der ursprüngliche Teilnehmer dazu verpflichtet, die Teilnahmegebühr trotzdem zu bezahlen. Eine Rückgabe von Eintrittskarten oder Buchungen ist in keinem Fall möglich. Ein Umtausch oder eine Gutschrift ist ebenfalls nicht möglich.
Demnach wird eine Stornierungsgebühr von 100% des Teilnahmebeitrags erhoben. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird ebenfalls der volle Betrag fällig. Bei privater bzw. exklusiver Buchung, egal ob von einer Privatperson, Firmenkunde oder Gastronom, wird eine Stornierungsgebühr von 100% des Buchungsbetrags erhoben. Marion’s Events & Trends ist jederzeit berechtigt, seine Dienstleistungen ganz oder teilweise einzustellen. Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Einstellung der Dienstleistungen durch Marion’s Events & Trends ein bezahltes Guthaben haben, erhalten eine Rückerstattung dieses Guthabens.

VII. Kosten

Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Marion’s Events & Trends ist kostenpflichtig. Die entsprechende Gebühr wird gesondert zu den einzelnen Events angegeben. Die Gebühr für den ausgewählten Event muss spätestens 3 Tage vor dem Event, wenn nicht anders vereinbart oder im Angebot verfasst, auf dem angegebenen Konto von Marion’s Events & Trends eingetroffen sein. Spätestens danach erhält der/die Teilnehmer/in eine Bestätigung und die Einladung zu dem Event, sollte es öffentlich sein, unter Angabe des Veranstaltungsortes. Die Gebühr nicht rechtzeitig zu entrichten entbindet die/den Teilnehmer/in nicht vom bestehenden Vertrag mit Marions Events & Trends.

VIII. Datenschutz

Der Schutz der Daten der Eventteilnehmer ist Marion’s Events & Trends ein besonderes Anliegen. Marion’s Events & Trends verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG) zu beachten. Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und
genutzt. Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass Marion’s Events & Trends die erhobenen personenbezogenen Daten – z.B. Alter, Geschlecht, Postleitzahl – für Zwecke der Beratung, zur Verbesserung des Service und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste nutzt und verarbeitet. Des Weiteren erklärt der Teilnehmer ausdrücklich seine Einwilligung zum Empfang von E-Mail Newslettern. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden und der Newsletter abbestellt werden. Marion’s Events & Trends wird dem Teilnehmer auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er den Teilnehmer betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Marion’s Events & Trends weist die Teilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt insofern der Teilnehmer selbst Sorge.

Zugang zu den Veranstaltungen

Zur Teilnahme an den einzelnen öffentlichen Veranstaltungen ist eine Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Anmeldung über das Internet, per Brief, per Fax oder ggf. auch telefonisch ist rechtsverbindlich. Durch die Anmeldung zu einem Event kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen Marion’s Events & Trends und dem Kunden zustande. Die Auswahl des Veranstaltungsorts wird von Marion’s Events & Trends getroffen und kann sich ggf. nach Anmeldung von Teilnehmern ändern. Sollten Veranstaltungen ausfallen ist Marion´s Events & Trends berechtigt einen Ausweichtermin zur Verfügung zu stellen und die Teilnehmer auf diesen Termin zu verweisen.

IX. Unabhängige Leistungsanbieter

Links Dritter, die Dienstleistungen auf der Internetseite von Marion’s Events & Trends anbieten, werden als “ICP” (Internet Content Provider) bezeichnet. Die von einem ICP erbrachten Dienstleistungen können zusätzlichen Bedingungen unterworfen und kostenpflichtig sein. Die Nutzer der Internetseite von Marion’s Events & Trends sind verpflichtet, sich vor der Inanspruchnahme der Leistungen von einem ICP über dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise zu informieren. Marion’s Events & Trends ist weder Partei noch Vertreter einer Transaktion zwischen einem Nutzer und einem ICP. Marion’s Events & Trends übernimmt zudem keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Zuverlässigkeit von Informationen, Meinungen oder anderen Mitteilungen der ICP. Links auf andere Internetseiten: Marion’s Events & Trends distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten oder Grafiken. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, Sitte oder Moral, welche Marion’s Events & Trends bekannt werden, haben die sofortige Löschung von Links, Einträgen, Grafiken oder ähnlichem zur Folge.

X. Rechte

Alle Rechte am Firmennamen, am Logo, weiteren Marken und allen Materialien, die zu Marion’s Events & Trends gehören, liegen ausschließlich bei Marion’s Events & Trends. Marion’s Events & Trends ist Inhaber sämtlicher Urheberrechte an den oben genannten Rechten.

XI. Haftung

Die Teilnahme an den Events erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Für mögliche im Rahmen der Teilnahme an den Events entstehende Schäden haftet Marion’s Events & Trends nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und nur in dem Verhältnis, in dem es im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.

XII. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Marion’s Events & Trends ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Auf neuere Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird gesondert hingewiesen. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Mitteilung schriftlich widersprochen werden, gelten diese als angenommen.

XIII. Sonstiges

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Event-Teilnehmern, individuellen Event-Buchungen und Marion’s Events & Trends gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Die ungültige bzw. unvollständige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt bzw. ergänzt, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Hiermit wird gemäß §33, Abs. 1 BDSG sowie §4 Teledienst Datenschutz Verordnung darüber unterrichtet, dass Marion’s Events & Trends die Daten der Nutzer in maschinenlesbarer Form verarbeitet und speichert. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.02.2010 bis auf weiteres. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit Marion’s Events & Trends entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz von Marion’s Events & Trends.